Vorsorge zu Lebzeiten
Vorsorge
Die Tatsache, dass der Tod ein Bestandteil des Lebens ist und wir alle früher oder später sterben, ist uns allen bewusst. Übernehmen Sie deshalb schon heute Verantwortung für sich selbst – Sie entlasten dabei Angehörige, klären Situationen, die eventuell zu Unstimmigkeiten führen könnten, schon von vorneherein, und regeln das Ende Ihres eigenen Lebens selbstbestimmt.
Den Umfang und die Einzelheiten legen Sie natürlich selbst fest – wir nehmen uns gerne Zeit und beraten Sie in einem offenen persönlichen Gespräch.
Vorsorgevertrag
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird noch zu Lebzeiten abgeschlossen und regelt die Einzelheiten der eigenen Bestattung individuell und verbindlich. Hier können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll und auf welchem Friedhof Sie gerne beerdigt werden möchten. Dieser Vertrag stellt oft eine große Erleichterung für Angehörige und die Familie dar und ist daher sehr empfehlenswert. Er wird in der Regel bei Ihrem Bestatter geschlossen.
Vollmachten und Verfügungen
Vollmachten und Verfügungen sind wichtige Instrumente, die Ihnen im Zweifelsfall einen ruhigen Lebensabend und ein gutes Gefühl garantieren können – auch wenn Sie durch gesundheitliche Gründe nicht mehr in der Lage sein sollten, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen. Trotzdem sollten vor allem Vollmachten, die Finanzen und medizinische Entscheidungen betreffen, mit Vorsicht und Bedacht nur an besondere Vertrauenspersonen vergeben werden. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an uns, wir beraten Sie ausführlich und kompetent.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist in erster Linie dazu da, Angehörige in Bezug auf Beerdigungs- und Bestattungskosten finanziell zu entlasten. Sie wird mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme abgeschlossen und dient primär der Abdeckung aller Kosten, die durch den Sterbefall und die Bestattung entstehen. Versicherte ohne Angehörige können so zudem gewährleisten, dass sie würdevoll und nach eigenen Vorstellungen beerdigt werden.
Erbrecht
Das allgemeine Erbrecht besteht aus verschiedenen rechtlichen Regelungen und Gesetzen, die für den Laien meist schwer zu durchschauen sind. Die gesetzliche Erbfolge, der Erbschein oder auch eine mögliche Erbunwürdigkeit oder Erbausschlagung sind dabei nur einzelne Komponenten. Auch die Bestattungskostenübernahme kann durch das Erbrecht oder ggf. das Testament geregelt werden. Deshalb sollten Sie sich generell und vor allem in komplexen Fällen an einen kompetenten Notar oder Rechtsanwalt wenden.